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Allgemeine Geschäftskunden­bedingungen (B2B)

Wir verbinden die Software, die du täglich nutzt, zu einer Lösung – von der ersten Bestellung bis zur Abrechnung läuft alles reibungslos zusammen.

TEIL 1 – ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND FUNKTIONSWEISE

1.1. SO‘USE steht für ein digitales Bestell- und Bezahlkonzept, mit dem Endkunden („SO‘USENutzer“) Produkte und/oder Dienstleistungen von Drittanbietern mit ihrem mobilen Endgerät an verschiedenen Verkaufsstellen bequem über die SO’USE-Webanwendung („SO’USE-App“) bestellen und bezahlen können. Geschäftskunden können von der SO’USE-Lösung profitieren, indem Sie QR-Codes oder sonstige Zugangswege in Verkaufsstellen implementieren. Hierfür stellt die Horeca Digital System GmbH Geschäftskunden eine innovative Technologie zur Verfügung, die unter anderem Bestellungen und/oder Bezahlvorgänge über die SO’USE-App mit verschiedenen Kassensystemen des Geschäftskunden synchronisieren kann („Geschäftskunden-Anwendung“). Die Gesamtheit des End- und Geschäftskunden bereitgestellten digitalen Bestell- und Bezahlkonzeptes bezeichnen wir als SO’USE-Lösung.

1.2. Anbieter der SO’USE-Lösung und der Vertragspartner für deren Nutzung ist die Horeca Digital System GmbH, Thomasiusstr. 7, 04109 Leipzig, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Pinneberg unter HRB 19058 PI („HDS“, „wir“).

1.3. Auf Grundlage der Allgemeinen Geschäftskundenbedingungen („Bedingungen“), den ggf. konkretisierenden Bedingungen des Angebotsschreibens („Angebot“) und der technischen Dokumentation („Dokumentation“) ermöglicht Ihnen („Geschäftskunde“, „sie“) HDS die Nutzung der SO’USE-Lösung. Im Zweifelsfalle genießen die Bestimmungen des Angebots Vorrang vor diesen Bedingungen.

1.4. Für die Nutzung der Geschäftskunden-Anwendung erhält der Geschäftskunde eine einfache, nicht übertragbare Lizenz pro Verkaufsstelle. „Verkaufsstelle“ bezeichnet jeden Ort, an dem Produkte und/oder Dienstleistungen gewerblich angeboten werden. Möchte der Geschäftskunde mehrere Lizenzen für unterschiedliche Verkaufsstellen erwerben (z.B. für verbundene Unternehmen, Zweigniederlassungen oder Franchise-Nehmer), können auch mehrere Lizenzen oder eine entsprechend unterlizenzierbare Lizenz erworben werden („Begünstigte Verkaufsstellen“). Dies ist in dem Angebot entsprechend festzuhalten.

1.5. Der Geschäftskunde erhält auf Basis dieser Bedingungen und des Angebots einfache, nicht unterlizenzierbare Lizenzen an der Geschäftskunden-Anwendung, sofern nicht abweichendvereinbart. Sofern im Angebot ausdrücklich schriftlich vereinbart, kann der Geschäftskunde diese an verbundene Unternehmen, Niederlassungen und/oder Franchisenehmerunterlizensieren.

1.6. HDS ist nach freiem Ermessen berechtigt, mit Wirkung für die Zukunft die SO’USE-Lösung oder Teile hiervon zu jedem Zeitpunkt und ohne individuelle Benachrichtigung zu ändern und/oder einzustellen.

1.7. HDS kann diese Bedingungen jederzeit nach eigenem freien Ermessen ändern oder ergänzen, sofern der Geschäftskunde dem nicht zwei Wochen nach Veröffentlichung auf SO’USE durch E-Mail an support@so-use.de widerspricht.

1.8. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam oder nichtig sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

1.9. Für diese Bedingungen und das Rechtsverhältnis zwischen den Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Leipzig.

TEIL 2 – VERTRAGSGEGENSTAND, NUTZUNGSBEDINGUNGEN

2.1 HDS stellt Ihnen die Geschäftskunden-Anwendung gegen Entgelt zur Verfügung. Sofern im Angebot nicht anderes vereinbart, gelten die allgemeinen Preise gemäß der Preisliste. Neben den Lizenzgebühren für die Geschäftskunden-Anwendungen können weitere optionale Leistungen, Lizenzen und/oder Provisionen für optionale Zusatzleistungen vereinbart werden (z.B. Online-Payment, Support Leistungen, Periphere Hardware, Initialisierung).

2.2 Für die Installation und Nutzung der Geschäftskunden-Anwendung benötigen Sie internetfähige mobile Endgeräte. Der Zugang und die Verbindung mit dem Internet sind nicht Leistungsgegenstand der vorliegenden Vereinbarung. Hierfür können gesonderte Kosten gegenüber dem Internetanbieter entstehen. Es gelten die Betriebssystemanforderungen zur Nutzung der Geschäftskunden-Anwendung entsprechend unserer Dokumentation.

2.3 Der Geschäftskunde gewährt HDS und deren verbundenen Unternehmen für jede Verkaufsstelle Zugriff auf das Kassensystem, POS und/oder deren Aggregatoren/Middleware oder sonstige Tools, über die durchgeführte Transaktionen abgewickelt oder gesammelt werden, um (i) die Funktionsfähigkeit der SO‘USE-Services und -Lösungen zu ermöglichen, (ii) um es Ihnen zu ermöglichen, die Zahlung von Bestellungen durch SO‘USE-Nutzer in Ihren Outlets in Echtzeit zu verfolgen, (iii) um Ihnen statistische Daten zur Verfügung zu stellen, um die Verwaltung der SO‘USE-Nutzer zu verbessern und (iv) um die SO‘USE-Services und unsere Lösung zu verbessern.

2.4 Der Geschäftskunde hat die Änderung des Kassendienstes, POS oder anderer wichtiger Aggregatoren/Middleware mindestens einen Monat vor dessen Implementierung anzukündigen, damit wir, wenn möglich, die notwendigen technischen Anpassungen vornehmen können. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, den Vertrag im Falle einer Änderung des Kassendienstes oder einer mit den Voraussetzungen unvereinbaren Änderung zu kündigen.

2.5 Der Geschäftskunde erteilt HDS und deren verbundenen Unternehmen das Mandat, für jede Bestellung, die über die SO’USE-Lösung abgewickelt wird, eine Rechnung und/oder Quittung auf Basis der durch den Geschäftskunden gelieferten Daten ausstellen zu können. Bei Bedarf werden wir ermächtigt, auch Berichtigungsrechnungen und/oder eine Quittung für stornierte Leistungen auszustellen. Der Geschäftskunde kann die von HDS oder deren verbundenen Unternehmen ausgestellten Rechnungen und/oder Quittungen innerhalb einer Frist von höchstens drei (3) Werktagen ab dem Datum der Ausstellung der Rechnung und/oder der Quittung anfechten. Andernfalls wird davon ausgegangen, dass die genannte Rechnung und/oder Quittung validiert ist. Die Speicherung und Archivierung von Rechnungen und/oder Quittungen sind von dem Geschäftskunden gemäß den geltenden Gesetzen durchzuführen.

2.6 Die Nutzung der Geschäftskunden-Anwendung setzt die erfolgreiche Registrierung als Geschäftskunde voraus. Die Registrierung erfolgt über das Geschäftskunden-Portal unter Angabe der E-Mail-Adresse, der Mobilfunknummer oder weitere Identifizierungsmerkmaleoder -dienste. Je nach Geschäftsmodell des Geschäftskunden, können hierbei weitere Nachweise verlangt werden, insbesondere eine Gaststättenerlaubnis, die Gewerbeanmeldung, eine Ausschankgenehmigung und/oder entsprechende Versicherungsnachweise. Bei der Registrierung hat der Geschäftskunde alle notwendigen Angaben wahrheitsgetreu und vollständig zu machen. Änderungen im Hinblick auf die bei der Registrierung gemachten Angaben hat der Geschäftskunde unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen.

2.7 Der Geschäftskunde ist verpflichtet, stets das vollständige Angebot in der jeweiligen Verkaufsstelle (z.B. Menükarte, Produkte, Dienstleistungen) innerhalb der SO’USE-Lösunganzubieten. Diese Pflicht zur vollständigen Angabe und Aktualisierung umfasst insbesondere, Preise, Menüs, Angebote, verfügbare Produkte und etwaige gesetzlich verpflichtende Angaben zu Allergenen. Die Vollständigkeit und Aktualität dieser Informationen liegt allein in der Verantwortung des Geschäftskunden. Der Geschäftskunde ist weiterhin verpflichtet, seine über SO’USE angebotenen Produkte und Dienstleistungen in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Bestimmungen durchzuführen.

2.8 Der Geschäftskunde ist allein verantwortlich für die Richtigkeit, Beschaffenheit, Integrität und Rechtmäßigkeit der übermittelten Daten und Inhalte. Der Geschäftskunde ist verpflichtet, bei Nutzung der SO’USE-Lösung die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Geschäftskunde ist dafür verantwortlich, dass bei der Nutzung der SO’USE-Lösung keine Rechte Dritter verletzt werden und dass die übermittelten Daten und Informationen rechtmäßig sind. HDS ist nicht zu einer Überprüfung der von dem Geschäftskunden übermittelten Daten oder Inhalte verantwortlich.

2.9 Der Geschäftskunde ist im Vertragszeitraum verpflichtet, sofern im Angebot nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, im angemessenen Umfang, mindestens aber an jedem Tisch, auf die SO‘USE-Login Möglichkeit (z.B. QR-Code) hinzuweisen.

2.10 HDS versucht den Wünschen des Geschäftskunden bei der Produktplatzierung in der SO’USEApp soweit wie möglich gerecht zu werden. Die finale Entscheidung über die jeweilige Produktplatzierung liegt im Ermessen der HDS.

2.11 Sofern nicht ausdrücklich im Angebot ausgeschlossen, hat HDS das Recht, auf der SO’USE-Appauf eigene Rechnung und eigene Verantwortung Inhalte über die SO’USE-App auszuspielen. Dies umfasst auch das Recht, Angebote von HDS-Partnern auszuspielen.

2.12 Der Geschäftskunde hat keinen Anspruch auf eine ständige und/oder störungsfreie Verfügbarkeit der SO’USE-Lösung oder einzelner Teile. Eine bestimmte Verfügbarkeit der SO’USE-Lösung oder einzelner Teile wird nicht zugesagt. Die SO’USE-Lösung bzw. einzelne Teile der SO’USE-Lösung werden möglicherweise von Zeit zu Zeit, insbesondere im Falle von Sicherheitsproblemen, Wartungsarbeiten oder Kapazitätsengpässen nicht erreichbar sein.

2.13 Der Geschäftskunde darf das Benutzerkonto nicht mit einem Dritten teilen (außerhalb der berechtigen Nutzung) oder diesem Zugang gewähren. Der Geschäftskunde trägt dafür Sorge, dass die SO’USE-Lösung oder Teile hiervon nicht durch unberechtigte Personen genutzt werden können. Über eine unberechtigte Nutzung des Benutzerkontos durch Dritte muss der Geschäftskunde uns umgehend in Kenntnis setzen. Es ist untersagt, die technischen Zugangsvoraussetzungen und/oder Sicherheitsvorkehrungen der SO’USE-Lösung oder seiner Teile zu umgehen.

2.14 Der Geschäftskunde ist verpflichtet, uns jeglichen Missbrauch und/oder Verdacht des Missbrauchs des Benutzerkontos und/oder der Funktionen der SO’USE-Lösung unverzüglich anzuzeigen. Sollten wir den Verdacht haben, dass das Benutzerkonto und/oder die Bezahlfunktion missbraucht wurde bzw. die Gefahr des Missbrauchs besteht, können wir dasBenutzerkonto sperren. HDS informiert den Geschäftskunden im Falle der Sperrung via Email.

2.15 Es ist untersagt, bei dem Benutzerkonto unrichtige Angaben zu machen, die SO’USE-Lösungzur Speicherung oder Übertragung von gesetzeswidrigen, rechtsverletzenden, jugendgefährdenden, beleidigenden oder anderweitig rechtswidrigen oder unrechtmäßigen Inhalten oder zur Speicherung oder Übertragung von Inhalten unter Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen, gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte, Leistungsschutzrechte, Persönlichkeitsrechte und/oder sonstige Rechte Dritter zu nutzen, die SO’USE-Lösung zur Speicherung oder Übertragung von Schadcode zu nutzen, in die Integrität oder die Leistung der SO’USE-Lösung und darin enthaltenen Daten Dritter einzugreifen und/oder den Versuch zu unternehmen, unbefugten Zugriff auf die SO’USE-Lösung oder seiner Teile und/oder die damit verbundenen Systeme bzw. Netzwerke zu erlangen.

2.16 HDS kann den Zugang zur SO’USE-Lösung im Falle eines unmittelbar drohenden oder eingetretenen Verstoßes durch den Geschäftskunden oder dessen Benutzerkonten ganz oder teilweise und mit sofortiger Wirkung vorübergehend einschränken. HDS wird den Geschäftskunden über diese Maßnahme unverzüglich informieren.

2.17 Es ist dem Geschäftskunden untersagt, Guthaben, Gutscheine, Rabatte oder Werbemaßnahmen jeglicher Art in missbräuchlicher Weise zu erlangen und/oder zu gebrauchen; missbräuchlich ist die Erlangung oder der Gebrauch insbesondere, wenn die jeweiligen Aktionsbedingungen zum Beispiel durch die Verwendung mehrerer Benutzerkonten umgangen werden, erkennbare technische Fehler ausgenutzt oder falsche Tatsachen vorgebracht werden und dadurch die Gutschrift von Guthaben erwirkt wird.

TEIL 3 – EIGENTUM, RECHTEEINRÄUMUNG

3.1 Wir verfügen über alle Rechte, einschließlich des geistigen Eigentums und entsprechender Berechtigungen in Bezug auf unsere Marken, Logos, Domain-Namen und andere Unterscheidungsmerkmale, die SO’USE-Lösung, die Lösung (einschließlich der von unseren Teams implementierten oder entwickelten Software- und Hardware-IT-Infrastruktur, insbesondere unsere Anwendung) und deren Dokumentation und ganz allgemein die Inhalte, die wir Ihnen zur Verfügung stellen.

3.2 Der Geschäftskunde erhält das einfache, nicht übertragbare und nicht exklusive Recht, die Geschäftskunden-Anwendung sowie die SO’USE-Endkunden-App zu nutzen. Soweit im Angebot ausdrücklich vereinbart, darf der Geschäftskunde die Geschäftskunden-Lizenz an begünstigte Verkaufsstellen unterlizenzieren

3.3. Der Geschäftskunde ist Eigentümer von dessen Daten und Rechte in Bezug auf die von Ihnen übermittelten Informationen, die Sie im Zusammenhang mit der Nutzung der SO’USE-Services und/oder der Bereitstellung Ihrer Angebote produzieren. Insbesondere sind Sie alleiniger Inhaber der bestehenden Rechte an Ihrem Menü, Ihren Logos und Marken, Ihrer Grafiken und/oder Fotografien und Inhalten, die Sie im Rahmen der SO’USE-Lösung mit uns teilen.

3.3.1 Sie gewähren uns ein nicht exklusives, weltweites und zeitlich unbeschränktes Recht zur Vervielfältigung und Darstellung Ihrer Marken, Logos, Designs und Modelle, Handelsnamen, Firmennamen und allgemein aller anderen Rechte, die mit den Inhalten verbunden sind, die Sie im Rahmen der SO’USE-Lösung mit uns teilen, um diese in die SO’USE-Lösung und die Geschäftskunden-Anwendung zu integrieren. Sie ermächtigen uns, Ihre Marken, Logos, Designs und Modelle, Handelsnamen, Firmennamen und ganz allgemein alle anderen als Referenz verbundenen Rechte einschließlich im Rahmen von Marketingvorgängen auf jedem Medium und durch ein Verfahren Ihrer Wahl wie Präsentationen, Website-Broschüren usw. bei Dritten und unabhängig von der Art der Kommunikation zu vervielfältigen und darzustellen.

3.3.2 Der Geschäftskunde garantiert uns, dass er über alle entsprechenden Rechte und Berechtigungen verfügt, um desen Dienste bereitzustellen und/oder die SO’USE-Lösung zu bestellen, zu nutzen und Zahlungen über die SO’USE-Lösung abzuwickeln. Er garantiert außerdem, gegen alle Handlungen, Forderungen oder Ansprüche von Dritten bezüglich seinerMarken, Logos, Menüs und ganz allgemein allen Inhalten, die er mit uns teilt oder in die Lösung hochlädt, alle ihm zur Verfügung stehenden und verhältnismäßigen Rechtsmittel auszuschöpfen. Er garantieret außerdem, uns für sämtliche Schäden, die sich aus den Inhalten ergeben, die er in die Lösung hochgeladen hat, zu entschädigen.

TEIL 4 – LAUFZEIT, KÜNDIGUNG

4.1 Sofern nicht abweichend im Angebot vereinbart, beträgt die Laufzeit ein Jahr ab Vertragsschluss. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern der Vertrag nicht innerhalb von drei Monaten vor Jahresende schriftlich gekündigt wird.

4.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

Teil 5 – DATENSCHUTZ

Die Parteien verpflichten sich, dass die im Rahmen unserer Beziehung durchgeführteVerarbeitung personenbezogener Daten den einschlägigen Vorschriften und insbesondere der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Datenschutz, die am 25. Mai 2018 in Kraft getreten ist („DSGVO“), entspricht. Die Parteien verpflichten sich, alle geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen zu ergreifen, damit die Verarbeitung personenbezogener Daten den Anforderungen der Verordnung entspricht und den Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet. Als solche teilt jede Vertragspartei der anderen Partei alle Dokumente und Richtlinien zu personenbezogenen Daten mit, die ihre Tätigkeit regeln.

TEIL 6 – GEHEIMHALTUNG

6.1 "Vertrauliche Informationen" im Sinne dieses Vertrages sind alle Informationen über eine Partei sowie ihre jeweiligen Geschäfte und Angelegenheiten, welche die jeweils andere Partei von der Partei erhält (unabhängig davon in welcher Form), mit Ausnahme solcher Informationen, die (i) im Zeitpunkt ihrer Mitteilung an die empfangende Partei öffentlich bekannt oder allgemein zugänglich sind oder es danach werden; oder (ii) die empfangende Partei bereits rechtmäßig und ohne Verpflichtung zur Vertraulichkeit besessen hat, bevor die empfangende Partei sie von der offenlegenden Partei oder deren jeweiligen Repräsentanten erhalten hat; oder (iii) durch eine Partei oder ihre Repräsentanten unabhängig entwickelt wurden; oder (iv) die empfangende Partei von einem Dritten erhalten hat. Geschäftsgeheimnisse im Sinne des § 2 Nr. 1 GeschGehG sind auch Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Vereinbarung.

6.2 Die Parteien verpflichten sich, angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen zum Schutz der Vertraulichen Informationen zu ergreifen. Sie stellen insbesondere sicher, dass sämtliche ihrer Personen, die Vertrauliche Informationen erhalten, (i) diese geheim halten, soweit dies rechtlich zulässig ist; (ii) keine Vertraulichen Informationen für andere Zwecke verwenden als für die Durchführung dieses Vertrages (insbesondere nicht für Zwecke des Wettbewerbs mit der offenlegenden Partei); (iii) keine Vertraulichen Informationen gegenüber Dritten offen legen, mit Ausnahme der Offenlegung in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung gegenüber Berechtigten Personen, Behörden oder Gerichten.

6.3 Falls die jeweils Vertrauliche Informationen empfangende Partei aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung oder einer rechtmäßigen behördlichen oder gerichtlichen Anordnung gezwungen ist, Vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei offenzulegen, wird die empfangende Partei (i) die offenlegende Partei, soweit rechtlich zulässig, von dieser Verpflichtung unverzüglich schriftlich per E-Mail unterrichten und (ii) nur solche Vertraulichen Informationen offen legen, die aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung offengelegt werden müssen.

TEIL 7 – HAFTUNG

7.1 Für die Haftung im Zusammenhang mit der Bereitstellung der SO’USE-Lösung oder deren Teilen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Dementsprechend haftet HDS nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für Schäden, die dem Geschäftskunden infolge von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch HDS, einschließlich unserer Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen, Organe und/oder gesetzlichen Vertreter entstehen, haftet HDS unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet HDS, einschließlich der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen, Organe und/oder gesetzlichen Vertreter, allenfalls bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und nur für vorhersehbare und vertragstypische Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und Pflichten, auf deren Einhaltung der Geschäftskunde regelmäßig vertrauen darf. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung auf das 2-fache der jährlichen Lizenzgebühr beschränkt.

7.2 Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit Garantien übernommen wurden und für Verletzungen des Lebens des Körpers und der Gesundheit. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

TEIL 8 – VERSICHERUNG

Jede Partei hat auf einfache Anfrage der anderen Partei den Abschluss einer Haftpflichtversicherung bei einer Versicherungsgesellschaft zu belegen, welche eine Jahreshöchstleistung von mindestens EUR 9.000.000,00 reguliert und sämtliche typischen Risiken für die andere Vertragspartei abdeckt.

Stand: 01.08.2023

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